Ausbildungsförderungen

Eine Reihe von Einrichtungen und Institutionen bieten Unterstützungen in der Höhe von 10-100% für berufliche Weiterbildungen an. pharma-education ist in Wien, Niederösterreich, Burgenland, Oberösterreich, Steiermark, Kärnten, Salzburg, Tirol und Vorarlberg anerkannter Bildungsträger. Nachstehend haben wir für Sie einen Überblick über einige Fördermöglichkeiten zusammengestellt.

Für Förderungen durch das Arbeitsmarktservice kontaktieren Sie bitte vor Veranstaltungsbeginn Ihre regionale AMS-Geschäftsstelle. Für das AMS benötigen Sie in der Regel einen Kostenvoranschlag von pharma-education für jenen Kurs, für den Sie um eine Förderung ansuchen. Bei Bedarf kontaktieren Sie uns bitte zur Ausstellung eines solchen.

Kontakt:
www.ams.or.at

Der Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds waff bietet Wienerinnen und Wienern unterschiedliche Förderungsmaßnahmen:

Mit dem doppelten WeiterbildungsTausender erhalten beschäftigte Wiener mit einem monatlichen Nettoeinkommen von max. € 1.800,- finanzielle Unterstützung für ihre berufsbezogenen Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen.

Voraussetzungen:

  • Vollversicherungspflichtig beschäftigter Arbeitnehmer zu Kursbeginn (auch in Ausbildung)
  • Geringfügig beschäftigter Arbeitnehmer zu Kursbeginn (sofern kein Arbeitslosengeld bezogen wird)
  • aktueller Hauptwohnsitz in Wien
  • Nettoeinkommen bis max. € 1.800,-
  • Bildungsmaßnahme dient der berufsbezogenen Aus- und Weiterbildung bzw. dem Nachholen des Lehrabschlusses, der Berufsreifeprüfung oder der Matura
    • ausgenommen Studien, Fahrt- und Verpflegungskosten, Anmeldegebühren, Kosten für Bücher und Skripten, Hobby- und Freizeitkurse


Förderhöhe: 

Berufsbezogene Kurs- und Seminarkosten inklusive der dazugehörigen Prüfungsgebühren werden ab einer Höhe von € 150,- mit 50% gefördert. Über einen Zeitraum von zwei Kalenderjahren ab Antragsstellung können in Summe max. € 2.000,- (auf einmal oder in mehreren Teilbeträgen) an Fördergeldern in Anspruch genommen werden.

Für die Antragsstellung ist ein persönliches Beratungsgespräch beim waff erforderlich.


FRECH
 ist ein spezielles Programm für berufstätige Wienerinnen, die sich grundlegend beruflich verändern wollen. Die Berater des waff unterstützen bei:

  • der Entwicklung neuer Berufsperspektiven
  • der Klärung der Chancen und Risken einer beruflichen Veränderung
  • Fragen zur Vereinbarkeit Ihrer beruflichen Ziele mit Ihrem privaten Umfeld (z.B. Familie)
  • der Klärung, ob Ihre derzeitigen Qualifikationen ausreichen, um Ihre neuen Ziele zu verwirklichen
  • der Wahl passender Aus- und Weiterbildungskurse (Bildungsplan)

 

Sofern das monatliche Nettoeinkommen der Antragstellerin bis max. € 1.800,- beträgt, unterstützt der waff Bildungsmaßnahmen mit bis zu 90% bzw. max. € 3.700,- der Kurskosten für Aus- und Weiterbildung.


NOVA Karenz
 ist ein spezielles Programm zur Unterstützung von berufstätigen Männern und Frauen vor, während und nach der Karenz (auch Pflegekarenz). Der waff hilft Ihnen, dass die Geburt Ihres Kindes nicht zu einem beruflichen Nachteil für Sie wird. NOVA Karenz bietet persönliche Beratung:

  • zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf bereits vor der Geburt Ihres Kindes (oder der Adoption bzw. Übernahme eines Pflegekindes)
  • zur sorgfältigen Planung Ihres beruflichen Aus- und Wiedereinstiegs
  • wie Sie die Zeit während der Karenz für berufsbezogene Weiterbildung nutzen können
  • für eine erfolgreiche berufliche Weiterentwicklung nach der Wiederaufnahme Ihrer Berufstätigkeit

 

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Sie beim Besuch von Weiterbildungskursen finanziell zu unterstützen (bis zu € 2.700,-).

Für den waff benötigen Sie in der Regel einen Kostenvoranschlag des Schulungsinstitutes für jenen Kurs, für den Sie um eine Förderung ansuchen. Bei Bedarf kontaktieren Sie uns bitte zur Ausstellung eines solchen.


Kontakt:

Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds (waff)
+43(1) 21748-555
waff@waff.at
www.waff.at

Über den Qualifikationsförderungszuschuss fördert das Land Burgenland berufsbezogene Weiterbildungsmaßnahmen für beschäftigte und arbeitslose Burgenländer.

Personenkreis:

  • Arbeitnehmer
  • Arbeitslose und -suchende
  • Zivil- und Präsenzdiener
  • Monatliches Bruttoeinkommen liegt beim Alleinverdiener unter € 2.876 (+ 10 % für Ehepartner, + 10 % für jedes Familienbeihilfe beziehende Kind) bzw. beim Familieneinkommen nicht höher als € 4.602,-


Voraussetzungen:

  • Bildungsmaßnahme dient der Weiterbildung im erlernten Beruf bzw. der ausgeübten Tätigkeit und kommt im Beruf zur Anwendung
  • ODER Bildungsmaßnahme unterstützt bei der beruflichen Veränderung bzw. ist Voraussetzung für eine Höherqualifizierung
    • für diesen Zweck wird keine Förderung seitens des AMS oder anderer Stellen bezogen
  • Bildungsmaßnahmen verbessern die Arbeitssituation des Antragstellers
  • Bildungsmaßnahmen fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich anderer Förderstellen (AMS, WiBuG und Nachholen von Pflichtschulabschlüssen)


Der Förderungsantrag muss vor Beginn der Bildungsmaßnahme beim Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 6 - Hauptreferat II Sozialwesen (Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt) eingebracht werden.


Kontakt:

Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 6 - Hauptreferat II Förderwesen

Bianca Stifter-Koo
057/600-2286 
www.burgenland.at

Das Land Steiermark fördert berufsbezogene Weiterbildungsmaßnahmen für Beschäftigte über 50 Jahren mit dem Bildungsscheck 50+. Die Förderung gilt für Bildungsmaßnahmen, die zwischen dem 01.01.2015 und dem 31.12.2015 begonnen werden.

Personenkreis:

  • beschäftigte Arbeitnehmer ab 50


Voraussetzungen:

  • Steiermärkischer Hauptwohnsitz seit mindestens 1 Jahr
  • Bildungsmaßnahme dient der berufsbezogenen Weiterbildung für weitere Qualifizierungen oder für angestrebte berufliche Veränderungen
    • umfasst persönlichkeitsbezogene Qualifizierungen oder Schlüsselqualifikationen (Kommunikations- und Teamtraining, Sprachen, EDV)
    • ausgenommen sind Studien- und Prüfungsgebühren sowie Hobby- und Freizeitkurse
  • Weiterbildungskosten werden nicht von Unternehmen oder Dritten getragen


Förderhöhe:

Gefördert werden bei Kursen ab € 200,- bis zu 50% der Kurskosten. Die Gesamtförderung pro Person beläuft sich auf max. € 500,- pro Person und kann auch auf mehrere Kurse aufgeteilt in Anspruch genommen werden.


Kontakt:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 11 Soziales

0316/877-5454
sozialservicestelle@stmk.gv.at
www.soziales.steiermark.at

Mit der Bildungsförderung fördert das Land Kärnten Arbeitnehmer, um mittels gezielter berufsspezifischer Qualifikation Arbeitsplätze in Kärnten abzusichern.

Personenkreis:

  • Arbeitnehmer
  • Freie Dienstnehmer
  • Personen in Elternkarenz
  • Wiedereinsteiger bis zu 3 Jahre nach Elternkarenzende sofern die Bildungsmaßnahme nicht anderweitig gefördert wird (Bund, Land etc.)


Voraussetzungen:

  • Hauptwohnsitz in Kärnten
  • berufsspezifische Bildungsmaßnahme für eine nachhaltige berufliche Nutzung sowie Erhöhung der Fachkompetenz
  • ODER Bildungsmaßnahme für den Wechsel in ein anderes Berufsfeld sofern keine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt möglich war
  • Bruttojahreseinkommen bis max. € 28.000,- (Nachweis mittels Jahreslohnzettel erforderlich)
  • Bildungsmaßnahmen weisen einen Mindestumfang von 20 Unterrichtseinheiten zu je mind. 45 min. auf


Förderhöhe:

Ab einer Kursgebühr von € 50,- werden Kurse bis zu 50% gefördert, wobei geringfügig Beschäftigte sowie Wiedereinsteiger bis 3 Jahre nach dem Ende der Elternkarenz bis zu 75% erhalten. Innerhalb eines Förderzeitraumes von 5 Jahren ab der ersten geförderten Maßnahme können Antragsteller insgesamt bis zu € 2.500,- an Förderung beziehen.

Der Förderungsantrag ist bis spätestens 5 Monate nach Beendigung der Bildungsmaßnahme einzureichen.


Kontakt:

Amt der Kärntner Landesregierung
Abteilung 6 (Kompetenzzentrum Bildung, Generationen und Kultur) 
Unterabteilung Arbeitsmarkt und Lehrlingswesen / ANF

050 536 – 16092
abt6.alw@ktn.gv.at
www.ktn.gv.at

Mit dem Bildungsscheck des Landes Salzburg werden berufsbezogene Bildungsmaßnahmen im Zeitraum 2012 bis einschließlich 2015 gefördert.

Personenkreis:

  • Arbeitnehmer
  • Freie Dienstnehmer
  • Lehrlinge
  • Wiedereinsteiger
  • Arbeitslose
  • selbstständig Erwerbstätige mit in Summe max. 5 Beschäftigten
  • Mindestsicherungsbezieher


Voraussetzungen:

  • Hauptwohnsitz oder Arbeitsstätte im Bundesland Salzburg
  • Bildungsmaßnahme dient der berufsorientierten Weiterbildung oder Umschulung
  • Kurskosten betragen zumindest € 200,-
    • ausgenommen Studiengebühren, Fahrtkosten, Kosten für Unterrichtsmaterialien, Prüfungsgebühren sowie Unterkunftskosten


Förderungshöhe:

Die Höhe der Förderung beträgt 50% der Kurskosten wobei die Höchstbeträge jeweils an der Art der Bildungsmaßnahme bzw. der individuellen Voraussetzungen des Antragstellers bemessen werden.

Der Förderungsantrag ist bis spätestens 6 Monate nach dem Abschluss der Ausbildung einzureichen.


Kontakt:

Land Salzburg
Abteilung 1 Wirtschaft, Tourismus und Gemeinden

Gerhard Walcher
0662 8042 3681
bildungsscheck@salzburg.gv.at
www.salzburg.gv.at

Träger der Bildungsförderung sind neben dem Land Vorarlberg, die Arbeiterkammer Vorarlberg, die Wirtschaftskammer Vorarlberg sowie das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit.

Berufsbegleitende Ausbildungen werden mittels der Bildungsprämie unterstützt.

Voraussetzungen:

  • berufsbegleitende Absolvierung einer Ausbildung
    • ausgenommen Studien an Universitäten, Hoch- und Fachhochschulen
  • Berufstätigkeit in Vorarlberg über der Geringfügigkeitsgrenze
  • Nachweis einer einjährigen Berufstätigkeit im EWR-Raum
  • kein abgeschlossenes Studium
  • Monatsnettoeinkommen bis maximal € 2.150,- vor Ausbildungsbeginn (Freibetrag von 300 Euro pro Unterhaltsberechtigtem)


Förderhöhe:

Vorbereitungskurse für Meister-, Befähigungs- oder Lehrabschlussprüfungen, Universitätslehrgänge, Fachakademien und Werkmeisterschulen werden mit bis zu 1/3 der Kurs- und Prüfungsgebühren bis max. € 2.000,- gefördert. Berufsbildende Fachkurse mit einem Mindestausmaß von 80 Unterrichtsstunden werden mit bis zu 1/4 der Kurskosten, max. € 2.200,- unterstützt.


Für Vollzeitausbildungen, die zumindest 4 Monate dauern und an mindestens 4 Tagen pro Woche insgesamt 30h Unterricht aufweisen, wird das Bildungskonto angeboten.

Voraussetzungen:

  • Hauptwohnsitz oder Arbeitsplatz in Vorarlberg
  • Nachweis einer mind. einjährigen Berufstätigkeit im EWR-Raum
  • kein abgeschlossenes Studium
  • Erwerbstätigkeit muss aufgrund der Ausbildung stark eingeschränkt oder aufgegeben werden, was nachweislich zu einem erheblichen Einkommensverlust führt
  • Monatsnettoeinkommen bis maximal € 2.150,- vor Ausbildungsbeginn (Freibetrag von 300 Euro pro Unterhaltsberechtigtem)


Förderhöhe:

Die Förderhöhe beträgt bis zu € 275,- pro Monat, jedoch maximal € 2.750,- pro Jahr


Kontakt:

Arbeiterkammer Vorarlberg
050 258 4200
info@bildungszuschuss.at
www.bildungszuschuss.at

Kontakt

0660 944 13 25
office@pharma-education.at 

Fabriksstraße 5
A-2624 Breitenau