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Upgrade NowEine Reihe von Einrichtungen und Institutionen bieten Unterstützungen in der Höhe von 10-100% für berufliche Weiterbildungen an. pharma-education ist in Wien, Niederösterreich, Burgenland, Oberösterreich, Steiermark, Kärnten, Salzburg, Tirol und Vorarlberg anerkannter Bildungsträger. Nachstehend haben wir für Sie einen Überblick über einige Fördermöglichkeiten zusammengestellt.
Für Förderungen durch das Arbeitsmarktservice kontaktieren Sie bitte vor Veranstaltungsbeginn Ihre regionale AMS-Geschäftsstelle. Für das AMS benötigen Sie in der Regel einen Kostenvoranschlag von pharma-education für jenen Kurs, für den Sie um eine Förderung ansuchen. Bei Bedarf kontaktieren Sie uns bitte zur Ausstellung eines solchen.
Kontakt:
www.ams.or.at
Der Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds waff bietet Wienerinnen und Wienern unterschiedliche Förderungsmaßnahmen:
Mit dem BildungsKonto unterstützt der waff berufsbezogene Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen von arbeitslosen und beschäftigten Wienern.
Voraussetzungen:
Personenkreis & Förderhöhe:
Den Antrag auf Förderung erhalten Sie direkt bei pharma-education oder auf der Homepage des waff. Dieser muss gemeinsam mit dem Nachweis des Status zu Kursbeginn, einer Kursbesuchsbestätigung, einem Zahlungsnachweis und der Meldebestätigung spätestens drei Monate nach Ende des Kurses beim waff eingebracht werden.
Mit dem doppelten WeiterbildungsTausender erhalten beschäftigte Wiener mit einem monatlichen Nettoeinkommen von max. € 1.800,- finanzielle Unterstützung für ihre berufsbezogenen Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen.
Voraussetzungen:
Förderhöhe:
Berufsbezogene Kurs- und Seminarkosten inklusive der dazugehörigen Prüfungsgebühren werden ab einer Höhe von € 150,- mit 50% gefördert. Über einen Zeitraum von zwei Kalenderjahren ab Antragsstellung können in Summe max. € 2.000,- (auf einmal oder in mehreren Teilbeträgen) an Fördergeldern in Anspruch genommen werden.
Für die Antragsstellung ist ein persönliches Beratungsgespräch beim waff erforderlich.
FRECH ist ein spezielles Programm für berufstätige Wienerinnen, die sich grundlegend beruflich verändern wollen. Die Berater des waff unterstützen bei:
Sofern das monatliche Nettoeinkommen der Antragstellerin bis max. € 1.800,- beträgt, unterstützt der waff Bildungsmaßnahmen mit bis zu 90% bzw. max. € 3.700,- der Kurskosten für Aus- und Weiterbildung.
NOVA Karenz ist ein spezielles Programm zur Unterstützung von berufstätigen Männern und Frauen vor, während und nach der Karenz (auch Pflegekarenz). Der waff hilft Ihnen, dass die Geburt Ihres Kindes nicht zu einem beruflichen Nachteil für Sie wird. NOVA Karenz bietet persönliche Beratung:
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Sie beim Besuch von Weiterbildungskursen finanziell zu unterstützen (bis zu € 2.700,-).
Für den waff benötigen Sie in der Regel einen Kostenvoranschlag des Schulungsinstitutes für jenen Kurs, für den Sie um eine Förderung ansuchen. Bei Bedarf kontaktieren Sie uns bitte zur Ausstellung eines solchen.
Kontakt:
Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds (waff)
+43(1) 21748-555
waff@waff.at
www.waff.at
Das Land NÖ leistet einen Beitrag zur Finanzierung von Bildungskosten, um die berufliche Qualifikation von Arbeitskräften zu erhöhen und damit deren Beschäftigungschancen nachhaltig zu sichern. Diese Rahmenrichtlinie gilt für Kurse ab 1. Juni 2015 und ist bis 31. Dezember 2019 gültig.
Personenkreis:
Voraussetzungen:
Förderhöhe:
Die Förderhöhe richtet sich nach dem monatlichen Bruttoeinkommen des Antragstellers zum Zeitpunkt der Antragsstellung und beträgt 40%-60% der Kurskosten. Über einen Zeitraum von drei Jahren ab der ersten Antragsstellung können in Summe max. € 2.500,- an Fördergeldern in Anspruch genommen werden.
Kontakt:
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Allgemeine Förderung - F3
02742/9005-9555
bildungsfoerderung@noel.gv.at
www.noe.gv.at
Über den Qualifikationsförderungszuschuss fördert das Land Burgenland berufsbezogene Weiterbildungsmaßnahmen für beschäftigte und arbeitslose Burgenländer.
Personenkreis:
Voraussetzungen:
Der Förderungsantrag muss vor Beginn der Bildungsmaßnahme beim Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 6 - Hauptreferat II Sozialwesen (Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt) eingebracht werden.
Kontakt:
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 6 - Hauptreferat II Förderwesen
Bianca Stifter-Koo
057/600-2286
www.burgenland.at
Das Bildungskonto der OÖ Landesregierung dient der Förderung von Erwachsenenbildungsmaßnahmen zum besseren Fortkommen im Beruf und zur verbesserten persönlichen Qualifizierung. Die Richtlinie ist für den Zeitraum 2015 bis 2018 gültig.
Personenkreis:
Voraussetzungen:
Förderhöhe:
Die Förderhöhe richtet sich nach den individuellen Voraussetzungen des Antragstellers und beträgt 50% bzw. 70% der Kurskosten bis max. € 2.000 bzw. € 2.400.
Der Förderungsantrag ist bis max. 6 Monate nach Abschluss der Bildungsmaßnahme an das Amt der OÖ Landesregierung, Direktion Bildung und Gesellschaft (Bahnhofplatz 1, 4021 Linz) zu übermitteln.
Kontakt:
Amt der OÖ Landesregierung
Direktion Bildung und Gesellschaft
0732/7720-14900
bildungskonto@ooe.gv.at
www.land-oberoesterreich.gv.at
Das Land Steiermark fördert berufsbezogene Weiterbildungsmaßnahmen für Beschäftigte über 50 Jahren mit dem Bildungsscheck 50+. Die Förderung gilt für Bildungsmaßnahmen, die zwischen dem 01.01.2015 und dem 31.12.2015 begonnen werden.
Personenkreis:
Voraussetzungen:
Förderhöhe:
Gefördert werden bei Kursen ab € 200,- bis zu 50% der Kurskosten. Die Gesamtförderung pro Person beläuft sich auf max. € 500,- pro Person und kann auch auf mehrere Kurse aufgeteilt in Anspruch genommen werden.
Kontakt:
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 11 Soziales
0316/877-5454
sozialservicestelle@stmk.gv.at
www.soziales.steiermark.at
Mit der Bildungsförderung fördert das Land Kärnten Arbeitnehmer, um mittels gezielter berufsspezifischer Qualifikation Arbeitsplätze in Kärnten abzusichern.
Personenkreis:
Voraussetzungen:
Förderhöhe:
Ab einer Kursgebühr von € 50,- werden Kurse bis zu 50% gefördert, wobei geringfügig Beschäftigte sowie Wiedereinsteiger bis 3 Jahre nach dem Ende der Elternkarenz bis zu 75% erhalten. Innerhalb eines Förderzeitraumes von 5 Jahren ab der ersten geförderten Maßnahme können Antragsteller insgesamt bis zu € 2.500,- an Förderung beziehen.
Der Förderungsantrag ist bis spätestens 5 Monate nach Beendigung der Bildungsmaßnahme einzureichen.
Kontakt:
Amt der Kärntner Landesregierung
Abteilung 6 (Kompetenzzentrum Bildung, Generationen und Kultur)
Unterabteilung Arbeitsmarkt und Lehrlingswesen / ANF
050 536 – 16092
abt6.alw@ktn.gv.at
www.ktn.gv.at
Mit dem Bildungsscheck des Landes Salzburg werden berufsbezogene Bildungsmaßnahmen im Zeitraum 2012 bis einschließlich 2015 gefördert.
Personenkreis:
Voraussetzungen:
Förderungshöhe:
Die Höhe der Förderung beträgt 50% der Kurskosten wobei die Höchstbeträge jeweils an der Art der Bildungsmaßnahme bzw. der individuellen Voraussetzungen des Antragstellers bemessen werden.
Der Förderungsantrag ist bis spätestens 6 Monate nach dem Abschluss der Ausbildung einzureichen.
Kontakt:
Land Salzburg
Abteilung 1 Wirtschaft, Tourismus und Gemeinden
Gerhard Walcher
0662 8042 3681
bildungsscheck@salzburg.gv.at
www.salzburg.gv.at
Träger der Bildungsförderung sind neben dem Land Vorarlberg, die Arbeiterkammer Vorarlberg, die Wirtschaftskammer Vorarlberg sowie das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit.
Berufsbegleitende Ausbildungen werden mittels der Bildungsprämie unterstützt.
Voraussetzungen:
Förderhöhe:
Vorbereitungskurse für Meister-, Befähigungs- oder Lehrabschlussprüfungen, Universitätslehrgänge, Fachakademien und Werkmeisterschulen werden mit bis zu 1/3 der Kurs- und Prüfungsgebühren bis max. € 2.000,- gefördert. Berufsbildende Fachkurse mit einem Mindestausmaß von 80 Unterrichtsstunden werden mit bis zu 1/4 der Kurskosten, max. € 2.200,- unterstützt.
Für Vollzeitausbildungen, die zumindest 4 Monate dauern und an mindestens 4 Tagen pro Woche insgesamt 30h Unterricht aufweisen, wird das Bildungskonto angeboten.
Voraussetzungen:
Förderhöhe:
Die Förderhöhe beträgt bis zu € 275,- pro Monat, jedoch maximal € 2.750,- pro Jahr.
Kontakt:
Arbeiterkammer Vorarlberg
050 258 4200
info@bildungszuschuss.at
www.bildungszuschuss.at
01/944 13 26
office@pharma-education.at
Anton-Baumgartner-Straße 125/2
A-1230 Wien